Angeln
Um in Sachsen Angeln gehen zu können, benötigt man einen gültigen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein.
weitere Info´s erhalten Sie beim Landesverband Sächsischer Angler e. V. »
Informationen über gesetzliche Regelungen zur Fischereiausübung
gemäß Sächsischem Fischereigesetz (SächsFischG)
Darstellung ausgewählter fischereilicher Sachverhalte
Das Hauptanliegen der Staatlichen Fischereiaufsicht ist der Schutz der heimischen Fischbestände.