Die Ausgabe von Erlaubnisscheinen
Als Eigentümer oder Pächter eines Fischgewässers sind Sie verpflichtet Erlaubnisscheine (Angelberechtigungen) auszugeben, damit Inhaber von Fischereischeinen aus „Ihren“ Gewässern Fische oder Fischnährtieren entnehmen dürfen.
Diese Erlaubnisscheine können bei uns erworben werden.
Sind Sie Mitglied in einem der großen Anglerverbände Sachsens oder direkt Mitglied im Sächsischen Landesfischereiverband e. V. erhalten Sie 10 St. Erlaubnisscheine zu je 0,69 € ansonsten 0,86 € je 10 St. (Mindestbestellmenge 50 Stück)
Bestellen können Sie beim Sächsischen Landesfischereiverband e. V. formlos
per Fax: 0351 482 46 44 oder
per E-Mail: saechsischer.fischereiverband@t-online.de
Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen
(Sächsisches Fischereigesetz – SächsFischG)
SächsGVBl. Jg. 2007 Bl.-Nr. 9 S. 310 Fsn-Nr.:652-1/2
Fassung gültig ab: 01.08.2008
§19 Erlaubnisvertrag
- Der Fischereiausübungsberechtigte kann einen Erlaubnisvertrag mit einer natürlichen Person, die einen gültigen Fischereischein besitzt, schließen (Erlaubnisberechtigter). Gegenstand des Vertrags kann die Gestattung des Fischfangs mit der Handangel, der Köderfischfang mit dem Senknetz sowie die Entnahme von Fischnährtieren sein. Der Abschluss eines Erlaubnisvertrags zur Entnahme von Fischnährtieren kann auch mit Personen ohne Fischereischein erfolgen.
- Der Fischereiausübungsberechtigte stellt dem Erlaubnisberechtigten einen Erlaubnisschein aus. Diesen hat der Erlaubnisberechtigte bei der Ausübung der Fischerei bei sich zu führen und auf Verlangen der Fischereiaufsicht zur Einsichtnahme vorzuzeigen.