SMUL - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft 18.06.2017 Landwirtschaft / Umwe
Fast 2,6 Millionen Euro für sächsische Teichwirte
Förderung und Erhalt von Kulturlandschaft und Lebensraum
93 Teichwirte in Sachsen erhalten in diesen Tagen die jährlichen Fördermittel für die Pflege und die naturschutzgerechte Bewirtschaftung ihrer Teiche. Insgesamt werden auf Grundlage der Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015) rund 2,56 Millionen Euro für rund 8 500 Hektar Teichfläche ausgezahlt, vorwiegend für Teiche in den Landkreisen Bautzen und Görlitz. Das Volumen der Förderung ist im Vergleich zum Vorjahr um rund vier Prozent gestiegen.
„Dass Sachsen die Teichwirte in so großem Umfang unterstützt, hat seine guten Gründe“, so Umwelt- und Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt. „Die Teichwirtschaft hat in Sachsen viele Jahrhunderte Tradition. Teiche wurden angelegt, um Fische zu produzieren. Geschaffen wurde damit aber ganz nebenbei ein wertvoller Lebensraum. Allein an den Teichen im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sind mehr als 2 000 zum Teil geschützte Tier- und Pflanzenarten zu finden, darunter See- und Fischadler, Fischotter und Teichfrosch. Ohne Bewirtschaftung könnten die Teiche verlanden. Ihre reiche Naturausstattung wäre dann in Gefahr“.
„Die Förderung der Teichwirtschaft ist damit ein direkter Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt“, so Schmidt weiter. „Und nicht zuletzt liefern die Teichwirte in Sachsen auch gesunden, schmackhaften und vor allem regional erzeugten Fisch. Im Jahr 2016 fast 2 000 Tonnen allein an Karpfen“.
Mit der Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015) stellt der Freistaat eine mehrjährige Flächenförderung für Teichwirte sicher. Die Auszahlung wird in diesem Jahr erstmals zu 75 Prozent aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) finanziert. Weitere 25 Prozent werden aus Landesmitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts zur Verfügung gestellt.